Denkmalpflege im Denkmalschutz in NRW
Die Denkmalpflege ist eine Spezialgebiet der Architektur, der Sanierung im Bestand. Die Rekonstruktion und Restaurierung historischer Bauteile gehört ebenso zur Denkmalpflege wie die Umnutzung leerstehender, denkmalgeschützter Gebäude, um sie mit neuem Leben zu erfüllen und einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Denn denkmalgeschützte Immobilien sind immer besonders attraktiv, sei es als repräsentatives Wohnhaus, als Gewerbeobjekt oder als Mietshaus mit Flair.
Planung im Denkmalschutz zur Denkmalpflege an Schlössern und für denkmalgeschützte Gebäude
Das Arbeitsfeld im Denkmalschutz ist umfassend, und bei jeder Sanierung in der Denkmalpflege steht man wieder vor ganz neuen Herausforderungen an Bauplanung und Bauausführung. Schon die Kombination von Baumaterialien und der Zusammenhalt der gewählten Konstruktion ist bei jedem Baudenkmal anders und erfordert eine genaue Bestandsaufnahme, damit eine nachhaltige Sanierung überhaupt möglich wird. Mein Planungsbüro leitet Projekte in der Denkmalpflege zur Sanierung von Dachstühlen, Holzdecken, Mauerwerk, Gräften, Türmen, historischen Stuckdecken, Deckenfresken, Fachwerk und zur energetischen Sanierung denkmalgeschützter Immobilien.
Rekonstruktion im Denkmalschutz als Sanierungsplanung im Rahmen der Denkmalpflege
In den letzten Jahren habe ich so viele Fotos von den von mir geleiteten Sanierungsarbeiten im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege gesammelt, dass allein mit diesen Dokumentationen mehrere Webseiten gefüllt werden könnten. Dennoch gleicht keine Sanierungsaufgabe der anderen, mal ist ein Schaden durch das Eindringen von Wasser entstanden, mal ist eine waghalsige Baukonstruktion nach Jahrzehnten zusammengebrochen, mal haben Holzschädlinge massive Bauschäden an Fachwerk und Dachstuhl verursacht und in einigen Fällen ist durch echten Hausschwammbefall sogar massives Mauerwerk pulverisiert worden. Da hilft nur eine Rekonstruktion der historischen Bausubstanz, oft auch verbunden mit einer Umnutzung eines Baudenkmals, damit denkmalgeschützte Immobilien wieder zu neuem Leben erweckt werden.
Manchmal ist ein Dachstuhl älter als das historische Fachwerkhaus darunter. Die Herausforderung an die Sanierungsplanung besteht darin, den denkmalgeschützten Dachstuhl mit den herrlichen alten Eichenbalken nicht zu verändern oder zusätzlich zu belasten.
Restaurierung einer Stuckdecke in der Denkmalpflege
Die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien kann auch schon mal recht prunkvoll sein: hier haben wir die historische Stuckdecke eines Wasserschlosses in alter Handwerkstradition restauriert. Nach meiner Bauplanung wurden handgefertigte Lehmwickel mit Stuck überzogen, die Verzierungen und Ornamente konnten anhand alter Fotografien rekonstruiert werden. Da ein Wasserschloss nie gänzlich trockene Deckenbalken hat, wurde in der Sanierungsplanung von vornherein auf Naturmaterialien gesetzt, die Feuchtigkeit aufnehmen und auch wieder an die Raumluft abgeben können.
Die alte Stuckdecke war nämlich in großen Flächen herabgefallen, weil sie sich so mit Wasser vollgesogen hatte, dass sie für die Decken- Unterkonstruktion zu schwer geworden war. Bei früheren Restaurierungsversuchen hatte man einfach massive Gipsplatten unter die Decke gehängt, ein gefährlicher Fehler!
Denkmalgeschützte Immobilien sanieren - Planung mit Erfahrung und Kompetenz
Als Bauplaner mit langjähriger Erfahrung in der Denkmalpflege und bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien stehe ich Ihnen gerne - auch bei schwierigen Sanierungsfällen - mit Rat und Tat zur Seite! Von der sorgfältigen Aufnahme der Bauschäden und Feststellung des Sanierungsbedarfs bis zur Erarbeitung eines ausführlichen Sanierungsplans mit Kostenermittlung reicht die Sanierungsplanung bei einer denkmalgerechten Altbausanierung.
Diese Leistungen sind auch Voraussetzung für die Bewilligung öffentlicher Fördermittel in Denkmalpflege und Denkmalschutz. Bei der Beantragung der Förderung einer denkmalgerechten Sanierung bin ich gerne behilflich.
Tipps zur Planung einer denkmalgerechten Sanierung
Die Sanierung denkmalgeschützter Häuser ist immer mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Die obere Denkmalbehörde muss dann ihr Einvernehmen bestätigen, um dann loslegen zu können. Hierzu ist die beabsichtigte Sanierung in Bauplänen und einer Fotodokumentation darzustellen, und es ist eine Kostenermittlung vorzulegen. Hiermit wird gleichzeitig erreicht, dass der Bauherr für alle Sanierungskosten eine besonders hohe Abschreibung in seiner Steuererklärung erhält. So werden die Mehrkosten durch die denkmalgerechte Sanierung schnell wieder wettgemacht durch die sehr gute Abschreibungsmöglichkeit! Auf der Unterseite FORUM SANIERUNG finden Sie Tipps zu Denkmalpflege und Altbausanierung. Und Sie verkürzen die Wartezeit auf eine ggf. notwendigen Baugenehmigung, wenn Sie dem Bauantrag schon die positive Stellungnahme der Denkmalbehörde für die beabsichtigte Baumaßnahme beilegen können.
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